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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage u.a. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßiger Bestechlichkeit

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat gegen einen ehemaligen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Heilbronn Anklage insbesondere wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßiger Bestechlichkeit zum Landgericht Heilbronn erhoben.

Datum: 27.02.2023

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat gegen einen ehemaligen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Heilbronn Anklage insbesondere wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßiger Bestechlichkeit zum Landgericht Heilbronn erhoben. 

Das Verfahren ist Teil von Ermittlungen wegen bandenmäßig organisierten Doping- und Betäubungsmittelhandels, die durch eine Meldung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn ausgelöst wurden und die sich neben den eigentlichen Bandenmitgliedern auch gegen Lieferanten, Abnehmer und andere Beteiligte an den Geschäften richten. Den Hauptbeteiligten wird vorgeworfen, seit Mitte 2021 Doping- und Betäubungsmittel in die Justizvollzugsanstalt Heilbronn eingeschmuggelt und dort mit hohen Gewinnaufschlägen veräußert zu haben. Die umfangreichen Ermittlungen richten sich zwischenzeitlich gegen mindestens 40 Beschuldigte, Anhaltspunkte, dass weitere Justizvollzugsbedienstete involviert waren, haben sich nicht ergeben.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklage vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2021 bis September 2022 in insgesamt 12 Fällen gegen Bezahlung verbotene Gegenstände, insbesondere Betäubungsmittel wie Subutextabletten und Marihuana, aber auch Mobiltelefone samt SIM-Karten und Dopingpräparate im Rahmen seiner Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter in die Justizvollzugsanstalt Heilbronn eingebracht und an dort einsitzende Gefangenen übergeben zu haben. Als Entlohnung soll der Angeschuldigte hierfür insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 15.000 Euro erhalten haben, mit dem er seinen Lebensunterhalt mitfinanziert haben soll.

Der Angeschuldigte wurde am 29.09.2022 festgenommen, daran schlossen sich umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen an (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/5334144). Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Heilbronn hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Termine zur Hauptverhandlung zu entscheiden.

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