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Heilbronn: Staatsanwaltschaft Heilbronn stellt Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigten in ehemals leitender Funktion bei der DHBW und gegen unbekannte Mitarbeiter einer Stiftung ein - Medieninformation

Kurzbeschreibung: Umfangreicher Aktenbestand intensiv überprüft - kein hinreichender Tatverdacht

Datum: 16.11.2016

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten in ehemals leitender Funktion bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und gegen einen oder mehrere unbekannte Mitarbeiter einer Stiftung mit Sitz in Neckarsulm wegen des Vorwurfs der Bestechung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Aufgrund einer Strafanzeige bestand der Verdacht, der Beschuldigte habe für eine mit den Zielen der Stiftung korrespondierende Stärkung des Studienstandorts Heilbronn gesorgt und im Gegenzug dafür nach Niederlegung seines bisherigen Amtes eine herausragende Stelle bei der Stiftung erhalten.

Der Vorgang wurde von der Staatsanwaltschaft Heilbronn geprüft und auf Grundlage des Anzeigenvorbringens im April 2016 ein Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und gegen einen oder mehrere unbekannte Mitarbeiter der Stiftung wegen des Vorwurfs der Bestechung bejaht. In der Folge wurde beim zuständigen Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, der erlassen und Ende Mai 2016 vollzogen wurde. Durchsucht wurden drei Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, die Wohnräume des Beschuldigten und Geschäftsräume der Stiftung. Im Einsatz waren vier Staatsanwälte und 16 Polizeibeamte. Hierbei wurden unter anderem zahlreiche Unterlagen und Dateien sichergestellt.

Der umfangreiche Aktenbestand wurde einer intensiven Überprüfung unterzogen. Dabei haben sich keine Hinweise ergeben, die den Tatverdacht erhärtet haben, sodass das Ermittlungsverfahren einzustellen war.

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